Der Mittelstand lernt von Start-ups über Mitarbeiterbeteiligungen

Mit Mitarbeiterbeteiligungen, sowohl den echten als auch den Phantom-Beteiligungen, motivieren immer mehr Start-ups in der Schweiz ihre Beschäftigten. Wichtig sind dabei neben klaren Absprachen auch die Transparenz sowie die steuerliche Beurteilung der einzelnen Modelle, denn da gibt es Unterschiede.

Mit den verschiedenen Beteiligungsmodellen lassen sich Mitarbeiter motivieren und ans Unternehmen binden. Beides sind wichtige Aspekte beim War of Talents. Denn neben den finanziellen Gründen geht es auch um ein attraktives Arbeitgeberbild nach aussen, um langfristig zu bestehen.

In vielen Fällen führt die Beteiligung der Beschäftigten auch zu mehr Produktivität, denn das Wir-Gefühl verbessert sich entscheidend. Wer in die eigene Tasche arbeitet und direkt finanzielle Vorteile durch mehr Umsatz oder Gewinn macht, arbeitet motivierter. Aber auch Mitspracherechte sind bei Unternehmensbeteiligungen sehr beliebte Modelle zur Partizipation der Beschäftigten.

Warum gerade Start-ups mit Firmenbeteiligungen locken

Unternehmen in der Gründungsphase bieten meist ein hohes Mass an Flexibilität und weisen gleichzeitig oft geringe Liquidität auf. In den vergangenen Jahren haben sich die Jungunternehmen in der Schweiz daher immer häufiger für ein Beteiligungsmodell entschieden, um geeignete Mitarbeiter zu finden und sie langfristig ans Unternehmen zu binden. Das hat Vorteile für beide Seiten. Der Wert der Beteiligungsrechte steigt dann, wenn das Unternehmen Erfolg hat, und an dem kann jeder Mitarbeiter aktiv mitwirken.

Echte Mitarbeiterbeteiligungen

In der Schweiz sind primär echte Mitarbeiterbeteiligungen gefragt, bei denen Mitarbeiter zu Aktionären werden. Die Gewinne sind dann ein wichtiger Bestandteil der Gesamtvergütung und werden steuerlich erfasst. Beschäftigte können bei dieser Partizipation direkt oder indirekt beteiligt werden. Entweder erfolgt die Beteiligung über Beteiligungspapiere oder durch Optionen, die zum Bezug von Beteiligungspapieren berechtigen.

Zu den Beteiligungspapieren zählen:

  • Aktien
  • Genossenschaftsanteile
  • Partizipationsscheine
  • Genussscheine

Gemäss gültiger Gesetze in der Schweiz haben Mitarbeiter von echten Unternehmensbeteiligungen Anspruch auf Auskunfts- und Informationsrechte. Sie werden genau wie normale Aktionäre beispielsweise über die Einberufung einer Generalversammlung informiert. Ausserdem sie dürfen bei vermögensrechtlichen Angelegenheiten nicht gegenüber einem herkömmlichen Aktionär benachteiligt sein. Sie haben also Anspruch auf die Einsicht in die Bilanzgewinne und Liquidationsergebnisse der Gesellschaft.

Unechte Mitarbeiterbeteiligungen

Die Anreize für Eigenkapital oder aktienkursbezogene Anreize werden als unechte Mitarbeiterbeteiligungen bezeichnet. Sie ermöglichen in der Regel nur Bargeldabfindungen, die sich nach der wertmässigen Entwicklung der Basistitel richten.

Zu den unechten Mitarbeiterbeteiligungen zählen Phantom Stocks, das sind synthetische Aktien, und Stock Appreciation Rights, die synthetischen Optionen. Auch Co-Investments zählen zu dieser Form der Unternehmensbeteiligung. Anders als bei den echten Mitarbeiterbeteiligungen haben Partizipationsscheine nie Anspruch auf Stimmrechte an der Generalversammlung. Phantomaktionäre haben keinerlei Mitgliedschaftsrechte und werden lediglich auf Basis von vertraglich festgelegten finanziellen Leistungen beteiligt.

Echte Formen der Mitarbeiterbeteiligung bieten Beschäftigten eine direkte Eigentumsbeteiligung am Unternehmen. Bei den unechten Formen besteht kein direktes Aktienrecht, sie simulieren lediglich eine wirtschaftliche Beteiligung, die in Form eines Geldbetrages ausgezahlt wird.

Mitarbeiterbeteiligungen sind Beteiligungen, die auf ein ehemaliges, aktuelles oder künftiges Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber zurückzuführen sind. 

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Bei den unechten Beteiligungsformen geht es zunächst nicht um das Mitspracherecht oder ein Stimmrecht. Wer als Start-up die alleinige Kontrolle über sein Unternehmen behalten will, greift daher häufig auf Phantomaktien und Partizipationsscheinen zurück. Diese Beteiligungsform ist auch dann sinnvoll, wenn das Gründerteam klare Zukunftsvisionen für sein Unternehmen hat und Entscheidungen dazu gerne alleine treffen will.

Talente mit Firmenbeteiligungen finden

Neben der Liquiditätsbeschaffung, der aktiven Einbindung der Mitarbeiter und dem Aufbau langjähriger, von Motivation geprägter Verbindungen zwischen Unternehmen und Beschäftigten sind die Beteiligungen auch geeignet, um Fachkräfte zu gewinnen und ans Unternehmen zu binden. In der Schweiz finden sich am häufigsten die Aktienpläne und Aktienoptionspläne, sogenannte ESOPs, um Mitarbeiter am Erfolg partizipieren zu lassen.

Für den Mittelstand in der Schweiz zeigen sich ebenfalls positive Aspekte durch Mitarbeiterbeteiligungen, auch wenn es einige Unterschiede gibt. Der Schweizer Mittelstand kämpft bei der Suche nach neuen Talenten vor allem mit der Konkurrenz durch grosse Wettbewerber. Qualifizierte Führungskräfte sind in der Regel bereits über die Formen und einzelnen Vorteile von Mitarbeiterbeteiligungen informiert. Wer diese Mitarbeiter für sich gewinnen will, muss transparente, attraktive und flexible Beteiligungsformen anbieten.

Mitarbeiterbeteiligungen

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In vielen Betrieben zählt die Mitarbeiterbeteiligung als wichtiger Bestandteil der Gesamtvergütung. Neben dem Bonus, der die Leistungen des vergangenen Jahres belohnt, sind die Beteiligungen eine mittel- bis langfristige Perspektive. Ziel ist es, dass sich die Beschäftigten mit den Interessen eines Aktionärs identifizieren und an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung teilhaben. Unternehmen, die so an den Arbeitsmarkt gehen, finden meist leichter geeignete Talente und können so offene Positionen schneller neu besetzen.

Vor- und Nachteile von Mitarbeiterbeteiligungen

Wachstumsfirmen, zu denen häufig Start-ups gehören, können mit Mitarbeiterbeteiligungen eine bedeutende Wertsteigerung ihres Geschäftsmodells erreichen. Im Konkurrenzkampf mit grossen und etablierten Unternehmen bieten die Partizipationsmodelle die Möglichkeit, trotz geringerem Kapitals, den Beschäftigten attraktive Vergütungsmodelle zu bieten. So lassen sich häufig auch leichter Fach- und Führungskräfte finden und motivierte Mitarbeiter ans Unternehmen binden.

Zu den Vorteilen gehören:

  • Höhere Motivation und Moral von Beschäftigten, wenn Mitarbeiter das Gefühl haben, an den Gewinnen des Unternehmens aktiv beteiligt zu sein.
  • Bei Kapitalbeteiligungen und der Beteiligung an Entscheidungsprozessen lassen sich Anreize für Beschäftigte angleichen, was für ein zusammenhängendes Team und flache Hierarchien sorgt.
  • Bei der Kapitalbeteiligung von Beschäftigten fliesst Liquidität in noch junge Unternehmen, was ihre finanzielle Reputation stärkt.
  • Die Mitarbeiterbeteiligung ist, wenn sie steuerlich richtig strukturiert ist, eine effiziente Form der Steuerersparnis für beide Seiten.

Zu den Nachteilen gehören:

  • Sind viele Köpfe an Entscheidungsprozessen beteiligt, kann es länger dauern, bis Prozesse in Gang kommen oder ein Konsens erzielt wird.
  • Die aktive Beteiligung von Mitarbeitern führt zu erhöhten Kosten und einem höheren Verwaltungsaufwand. Ausserdem macht die Partizipation von Beschäftigten unter Umständen einfache Prozesse komplexer und damit komplizierter.
  • Es kann zu potenziellen Interessenkonflikten kommen, wenn sich sogenannte Lager bilden. Stimmen die Ziele von Beschäftigten nicht mit denen des Managements überein, wird es schwierig.

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Unternehmen in der Schweiz müssen bei der Mitarbeiterbeteiligung viele Dinge, wie die Strukturierung und die Einhaltung von Steuervorschriften beachten. Häufig wird sich daher externe Unterstützung durch professionelle Recruiter geholt, die neue Programme entwickeln oder bestehende optimieren können.

Die Partizipation der Beschäftigten wird für den Mittelstand immer häufiger zu einem entscheidenden Vorteil im Kampf um neue Mitarbeiter und gewinnt dadurch zunehmend an Attraktivität. Hier können KMUs von Start-ups lernen, denn dort werden die Programme schon häufig vorteilhaft umgesetzt.